Börsenordnung

 

!! Wir bitten um Beachtung !!

 

Börsenordnung für die Vogelbörse des Vereins für Vogelzucht und –schutz

„Ornis“ Diepholz von 1966 e.V.  

im Feuerwehrgerätehaus in 49457 Drebber, Schulstraße.

 

Diese Börsenordnung ist für alle Anbieter bindend. Die Teilnahme an dieser Börse setzt

die Anerkennung und Einhaltung dieser Börsenordnung voraus!

 

Offizieller Börsenbeginn und Einlass für Besucher ist ab 8:00 Uhr, Anbieter können ab

7:00 Uhr mit der Beschickung beginnen. Die Veranstaltung endet spätestens um 12:00

Uhr.

 

Die Börse dient grundsätzlich dem Angebot von Tieren zum Verkauf oder Tausch durch

Privatpersonen.

 

Gewerbsmäßige Züchter und Händler müssen im Besitz einer Erlaubnis nach § 11 Abs.1

Satz 1 Nummer 3 Tierschutzgesetz sein und diese auf Verlangen der zuständigen

Behörde vorzeigen.

 

Die Abgabe von Vögeln an Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist

ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten nicht erlaubt.

 

Andere Tiere, vor allem Hunde oder Katzen, dürfen nicht in die Börsenräume verbracht

werden.

 

Wildfänge sind auf der Börse nicht zugelassen.

 

Alle Käfige und Vögel müssen in einem sauberen Zustand sein. Wasser und Futter sind

der Art entsprechend anzubieten.

 

Jeder Stand muss an gut sichtbarer Stelle mit Namen und Adresse des Anbieters

gekennzeichnet sein.

 

Die Käfige müssen mindestens in Tischhöhe aufgestellt sein. Ein Vorhalten von Tieren

unter den Tischen ist nicht zulässig.

 

Die gesetzlichen Vorschriften (Bundesnaturschutzgesetz, Tierschutzgesetz,

Tierseuchengesetz, Bundesartenschutzverordnung und die entsprechenden EG-

Verordnungen) sind unbedingt einzuhalten.

 

Alle Tiere müssen aus Beständen stammen, die aus seuchenrechtlichen Gründen keiner

Sperre unterliegen.

 

Alle Vögel der Anlage 6 BArtSchV müssen amtlich anerkannte Ringe, sog. Pflichtringe,

tragen. Das Mitliefern loser Ringe ist nicht erlaubt. Von geschützten Arten dürfen nur

gezüchtete und geschlossen beringte Vögel mit Herkunftsnachweis, bzw.

Citesbescheinigung angeboten werden.

 

Jeder Käfig muss mit mindestens 2 gegenüberliegenden Sitzstangen ausgestattet sein,

außer Käfige für Bodenvögel. Die Käfige müssen dreiseitig blickdicht geschlossen sein.

 

Die Käfige müssen so groß sein, dass sich die Vögel darin ungehindert bewegen können.

 

Vögel bis zur Größe von Wellensittichen, Agaporniden, Neophemen: 34 x 16 x 29 cm.

Entspricht AZ - Ausstellungskäfig für Wellensittich Typ 0

 

Vögel bis zur Größe von Rosellasittichen oder Mohrenkopfpapageien: 45 x 22 x 38 cm.

Entspricht AZ-Ausstellungskäfig für Großsittiche Typ I

 

Kurzschwänzige Papageienarten, die größer als Mohrenkopfpapageien und kleiner als

Graupapageien sind, sowie langschwänzige Psittaciden bis zur Größe eines Halsbandsittich

(Gesamtlänge Halsbandsittich ca. 40 cm): 49 x 22 x 44 cm. Entspricht

AZ - Ausstellungskäfig Typ II

 

Kurzschwänzige Papageienarten und langschwänzige Psittaciden bis zur Größe eines

Königssittich (Gesamtlänge Königssittich ca. 45 cm): 60 x 28 x 44 cm. Entspricht

AZ - Ausstellungskäfig für Großsittiche Typ III

 

Kanarienvögel und Finkenvögel im Wurster- und Teamkäfig bzw. Ausstellungskäfig Typ 0

 

Es dürfen maximal zwei miteinander gut verträgliche Vögel in einem Käfig angeboten

werden. Käfige mit einheimischen Waldvögeln dürfen nur mit einem Vogel besetzt sein.

 

Es dürfen nur gut eingewöhnte, gesunde, gut genährte, und unverletzte Vögel angeboten

werden.Tiere, bei denen Körperteile vollständig oder teilweise amputiert wurden, dürfen

zum Verkauf nicht angeboten werden.

 

Hühner- und Wassergeflügel, sowie ( Zier- ) Tauben sind nicht zugelassen.

 

Das Umsetzen der Vögel darf nur in den dafür vorgesehenen Umsetzkäfigen erfolgen.

 

Den Anweisungen des eingeteilten Börsenpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

 

Wir bitten um Verständnis und wünschen ihnen einen angenehmen Aufenthalt auf unserer

Börse!

 

Verein für Vogelzucht und –Schutz „Ornis“ Diepholz von 1966 e.V.

 In der Börsenhalle ist das Rauchen nicht gestattet!

 

 

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