Über uns

Über uns

Wir unterstützen die Vereinigung für Artenschutz, Vogelhaltung und Vogelzucht (AZ) e.V. als "AZ Ortsgruppe 20" und somit die Arbeitsgemeinschaften der AZ.

Die Arbeitsgemeinschaften der AZ:

AZ-DWV Deutscher Wellensittichzüchter-Verein

AZ-AGZ Arbeitsgemeinschaft der Züchter von Großsittich- und Papageienarten

AZ-AEZ Arbeitsgemeinschaft der Liebhaber exotischer Körner- und Weichfresser

AZ-AFZ Arbeitsgemeinschaft für Farben- und Gestaltskanarien

AZ-AEV Arbeitsgemeinschaft für Europäische Vögel und Cardueliden

 

Unsere Monatsversammlungen:

Jeden zweiten Donnerstag im Monat treffen wir uns um 19.00 Uhr im Landgasthaus Halfbrodt in Drebber. Themen bei diesen Treffen sind Vogelzucht, Vogelschutz, Futter, Schauwesen, Börsen, Ausflüge, Aktuelles und und und...

Haben Sie Interesse an der Vogelhaltung der Vogelzucht oder auch dem Vogelschutz, fragen sie doch einfach in ihrem Bekanntenkreis nach, ob jemand Lust hat, sie zu begleiten und kommen dann gemeinsam zu einem unserer Vereinsabende im Landgasthaus Halfbrodt in Drebber - ganz unverbindlich zum Kennenlernen.

Beitrittswerbung: hier

Mitgliedsantrag: hier

Satzung: hier

 

 

Höhepunkte im Vereinsjahr bilden unsere jährliche Rahmenschau, die in Diepholz im Autohaus Ford Rape stattfindet, sowie unsere Frühjahrs- und Herbst-Vogelbörse, die zur Zeit im Feuerwehr-Gerätehaus in 49457 Drebber an der Schulstrasse durchgeführt wird. Wir setzen uns auch für den Schutz freilebender Vogelarten in ihren angestammten Lebensräumen ein, wo auch jährlich Nistkastenaktionen stattfinden. Es stehen auch mal Zoo- und Parkbesuche, sowie Züchterbesuche im Programm. Radtouren oder auch einfach nur mal Kutsche fahren, dies kommt besonders bei den Kindern an, vor allem wenn wir hinterher gemeinsam grillen oder essen gehen.

Die Nachbarschaftspflege sollte dabei auch nicht zu kurz kommen. Und wir versuchen bei den Vogelschauen unserer Vereins-Freunde z.B. in Kirchweyhe, Sulingen, Lohne und Osnabrück zu helfen, einige Pokale oder Medaillen selber nach hause zu tragen.

Ein weiterer Höhepunkt ist die Landesschau Niedersachsen/Bremen. Medaillen oder Pokale von dieser Schau sind schon schwer verdient.

Im Bereich der Schauen innerhalb der AZ (Vereinigung für Artenschutz, Vogelhaltung und Vogelzucht (AZ) e.V.) ist die Bundesschau in Kassel für uns als Ortsgruppe (Nr. 20) dieses Dachverbandes natürlich ein Highlight. Hier verdiente Pokale und Medaillen erhalten ihren Ehrenplatz beim Züchter. Die ausgestellten Vögel werden von anerkannten Zuchtrichtern nach bestimmten Standard - Kriterien bewertet/gerichtet. Das Ziel eines jeden Züchters ist es, seine Vögel durch gezielte Zucht den geforderten Kriterien so nah wie möglich zu bringen. Dabei hilft ein fundiertes Wissen und ein geschultes Auge für seine Vögel.

Jede Zucht von Sittichen und Papageien, sowie sonstigen geschützten Vogelarten, muss beim zuständigen Ordnungsamt bzw. dem Veterinäramt angemeldet werden. Dort wird die den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Genehmigung ausgestellt. Die Zuchtgenehmigung ist Voraussetzung zum Bezug der amtlich anerkannten Fußrinnge. Dieser dient als Nachweis, dass dieser Vogel selbst gezogen wurde. Die Zuchtgenehmigung schreibt auch die Führung eines amtlichen Nachweisbuches (Zuchtbuch) vor.

Im Bereich dieser gesetzlichen Bestimmungen ist eine Novellierung des Tierseuchen-Gesetzes und der Psittakose-Verordnung in Arbeit. Hier werden also demnächst noch einige Änderungen auf die Züchter zukommen. Sobald diese im Bundes-Anzeiger veröffentlicht werden, können wir dieses wiedergeben.

Am 21. September 2012 hat der Bundesrat die Psittakose-Verordnung aufgehoben. Was bedeutet dieses für den Sittich- und Papageienhalter?
- Eine amtliche Kennzeichnung nach der bisherigen Psittakose-Regelung ist nicht mehr erforderlich (Bundesanzeiger beachten).
- Die Buchführungspflicht entfällt. Zu beachten bleibt aber die Vorschrift der Bundesartenschutz-Verordnung und die Geflügelpest-Verordnung.
- Kennzeichnungspflichtig bleiben weiterhin Sittiche und Papageien, die in der Anlage 6 der Bundesartenschutz-Verordnung aufgeführt sind.
- Es dürfen nur anerkannte geschlossene Fußringe/Kennzeichen verwendet werden. Falls eine geschlossene Beringung nicht möglich ist, muß für jeden Einzelfall eine Genehmigung bei der zuständigen Naturschutzbehörde beantragt werden.
- Ein Auftreten der Psittakose im Bestand ist meldepflichtig und wird vom behandelnden Tierarzt übernommen.

Eine Zucht- und Haltegenehmigung nach § 17g Tierseuchengesetz ist spätestens mit Inkrafttreten des in der Diskussion befindlichen Tiergesundheitsgesetzes nicht mehr erforderlich. Bis dahin gelten jedoch noch die bisherigen Bestimmungen!

Am 01. Mai 2014 ist das Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) in Kraft getreten! Eine Kommunikation zwischen Tierhaltern/-züchtern und den Behörden sollte diesbezüglich partnerschaftlich verlaufen, um eine gesunde Basis für das weitere Vorgehen zu schaffen. Zumindest sollte desweiteren nicht auf eine Beringung der Sittiche und Papageien, welche nicht in der Anlage 6 der BArtSchV gelistet sind, verzichtet werden, um im Seuchen-Fall Klarheit schaffen zu können.

 

 

 

 

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